Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Kartenverkauf
Karnevalclub Reseda 1967 e. V.

Stand: 21.09.2026

1 Geltungsbereich und Veranstalter

(1) Diese AGB gelten für alle Verträge über den Erwerb von Eintrittsberechtigungen für Veranstaltungen des

Karnevalclub Reseda 1967 e. V.
Schenkgasse 3, 99090 Erfurt (OT Alach)
E-Mail: tickets@kcr1967.com
Vereinsregister: VR 160857
Vertretungsberechtigt: Präsident Nils Brand, Vizepräsident Jonathan Kludt

(nachfolgend „Veranstalter“), die über den Online-Shop des Veranstalters abgeschlossen werden.

(2) Der Verkauf erfolgt an Privatpersonen sowie an Vereine, Gruppen und sonstige Organisationen (nachfolgend „Käufer“).

(3) Abweichende Bedingungen des Käufers gelten nicht, es sei denn, der Veranstalter stimmt ihnen ausdrücklich schriftlich zu.

2 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Veranstaltungen im Online-Shop ist kein verbindliches Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung.

(2) Der Käufer wählt Veranstaltung, Sitzplätze und Preiskategorie und gibt durch Klick auf die Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ ein verbindliches Angebot ab. Vor Absenden kann er seine Eingaben prüfen und korrigieren.

(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Veranstalter die Bestellung per E-Mail bestätigt. Die automatische Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme dar.

(4) Der Vertragstext wird gespeichert. Der Käufer erhält die Bestelldaten und diese AGB mit der Bestätigungs-E-Mail.

3 Sitzplatzwahl

(1) Die Sitzplätze werden im Online-Shop nicht verbindlich gewählt. Es werden keine Sitzplätze reserviert.

(2) Der Veranstalter darf aus zwingenden organisatorischen, sicherheitsrelevanten oder behördlichen Gründen einen gleichwertigen Ersatzplatz zuweisen. Dies begründet keinen Anspruch auf Preisminderung oder Rücktritt, sofern der Ersatzplatz gleichwertig ist.

4 Preise, Ermäßigungen und Zahlung

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung im Online-Shop angegebenen Preise. Es handelt sich um Endpreise, Umsatzsteuer wird nicht ausgewiesen. Versand- oder Vorverkaufsgebühren fallen nicht an.

(2) Ermäßigte Preise werden nur an berechtigte Personen abgegeben Aktive, Mitglieder des Vereins, vom Vorstand bestimmte). Die Berechtigung ist beim Einlass auf Verlangen durch einen geeigneten Nachweis zu belegen. Kann kein Nachweis erbracht werden, ist der Differenzbetrag zum regulären Preis vor Ort nachzuzahlen, andernfalls kann der Einlass verweigert werden.

(3) Die Zahlung erfolgt ausschließlich per Vorkasse (Überweisung) auf das in der Bestätigung genannte Konto. Der Kaufpreis ist innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss zu zahlen, spätestens jedoch 14 Tage vor der Veranstaltung.

(4) Geht die Zahlung nicht fristgerecht ein, kann der Veranstalter nach erfolgloser Zahlungserinnerung mit angemessener Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Die reservierten Plätze werden dann wieder freigegeben.

5 Eintrittsberechtigung und Einlasskontrolle

(1) Der Veranstalter stellt keine Eintrittskarten im klassischen Sinne (z. B. Ticketcode oder Ausdruck) aus. Nach Zahlungseingang nimmt der Veranstalter die Bestelldaten in eine Einlassliste auf. Diese enthält den Namen des Bestellers, die Veranstaltung, die Bestellnummer, die Anzahl der Personen, die gebuchten Sitzplätze und die Preiskategorie. Die Namen weiterer Gäste werden nicht erfasst. Die Eintrittsberechtigung ergibt sich aus dem Eintrag in der Einlassliste.

(2) Beim Einlass werden die Angaben anhand der Einlassliste kontrolliert. Auf Nachfrage hat der Käufer die Bestätigungs-E-Mail vorzuzeigen. Es genügt, dass er sie auf Nachfrage auf dem Smartphone oder als Ausdruck vorzeigen kann. Auf Verlangen hat sich der Besteller zusätzlich durch ein amtliches Ausweisdokument auszuweisen.

(3) Da nur der Besteller erfasst wird, erfolgt der Einlass für alle Personen eines Eintrags über die Angabe des Namens des Bestellers oder der Bestellnummer. Der Besteller darf die Bestätigungs-E-Mail an seine Mitgäste weitergeben. Reisen die Gäste eines Eintrags getrennt an, werden sie eingelassen, solange die eingetragene Personenzahl nicht ausgeschöpft ist.

(4) Jeder Eintrag berechtigt nur für die eingetragene Personenzahl zum Einlass. Eingelassene Personen werden in der Einlassliste vermerkt. Ist die Personenzahl eines Eintrags ausgeschöpft, ist ein weiterer Einlass über diesen Eintrag nicht möglich. Der Käufer hat dafür zu sorgen, dass Bestätigungs-E-Mail und Bestellnummer nicht an unbefugte Dritte gelangen.

(5) Der Käufer hat die Bestätigungs-E-Mail unverzüglich auf Richtigkeit zu prüfen (insbesondere Name, Veranstaltung, Personenzahl und Sitzplätze) und Fehler unverzüglich an tickets@kcr1967.com zu melden. Nicht gemeldete Fehler in der Einlassliste können zu Verzögerungen beim Einlass führen.

6 Weitergabe und Weiterverkauf

(1) Ein gewerblicher oder öffentlicher Weiterverkauf der Eintrittsberechtigung, insbesondere über Auktions- oder Zweitmarktplattformen, sowie jeder Verkauf über dem ursprünglichen Kaufpreis ist untersagt. Die private, unentgeltliche Weitergabe (z. B. als Geschenk) oder die Weitergabe zum ursprünglichen Kaufpreis bleibt zulässig.

(2) Eine Änderung des Namens des Bestellers in der Einlassliste ist bis 5 Tage vor der Veranstaltung per E-Mail an tickets@kcr1967.com unter Angabe der Bestellnummer möglich.

(3) Bei Verstoß gegen Absatz 1 kann der Veranstalter den Eintrag aus der Einlassliste streichen und den Zutritt verweigern. Ein Anspruch auf Erstattung besteht in diesem Fall nicht. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.

7 Kein Widerrufsrecht, Rückgabe und Kulanzregelung

(1) Für Verträge über Eintrittsberechtigungen zu Freizeitveranstaltungen mit einem spezifischen Termin besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Die Bestellung ist daher mit Vertragsschluss verbindlich.

(2) Unabhängig davon bietet der Veranstalter freiwillig eine Rückgabemöglichkeit an: Der Käufer kann seine Bestellung bis spätestens 7 Tage vor der Veranstaltung in Textform (E-Mail an tickets@kcr1967.com) unter Angabe der Bestellnummer zurückgeben. Der Veranstalter erstattet den. Die Erstattung erfolgt auf das Konto, von dem gezahlt wurde, oder auf ein vom Käufer benanntes Konto.

(3) Nach Ablauf der Frist ist die Rückgabe nicht mehr möglich. Bei Rückgabe wird der Eintrag aus der Einlassliste gestrichen und die Plätze werden wieder freigegeben. Ein Umtausch in andere Veranstaltungen oder Plätze ist nur nach Rückgabe und Neubestellung möglich.

8 Absage, Verlegung, Änderungen

(1) Wird die Veranstaltung abgesagt, erstattet der Veranstalter den vollen Kaufpreis. Die Erstattung erfolgt unaufgefordert auf das Zahlungskonto des Käufers oder nach dessen Mitteilung auf ein anderes Konto. Weitere Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Reise- oder Übernachtungskosten, bestehen nicht, soweit nicht zwingend gehaftet wird.

(2) Wird die Veranstaltung verlegt, behält die Eintrittsberechtigung ihre Gültigkeit für den Ersatztermin. Kann der Käufer den Ersatztermin nicht wahrnehmen, kann er innerhalb von 7 Tagen nach Bekanntgabe der Verlegung den Kaufpreis in voller Höhe zurückverlangen.

(3) Programm-, Besetzungs- und Ablaufänderungen (z. B. Ausfall einzelner Programmpunkte, Änderung von Mitwirkenden oder Reihenfolge) bleiben vorbehalten, soweit sie für den Käufer zumutbar sind und der Gesamtcharakter der Veranstaltung erhalten bleibt. Sie berechtigen nicht zur Rückgabe oder Preisminderung.

9 Einlass, Jugendschutz, Hausrecht

(1) Der Einlass beginnt zu dem im Online-Shop oder in der Bestätigungs-E-Mail genannten Zeitpunkt. Ein Anspruch auf einen bestimmten Programmbeginn besteht nicht. Ein Zutritt nach Beginn der Veranstaltung ist gegebenenfalls nur in Pausen oder zu geeigneten Zeitpunkten möglich.

(2) Es gelten die Regelungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Der Zutritt sowie der Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben. Der Veranstalter ist berechtigt, Altersnachweise (Ausweis) zu verlangen und den Einlass zu verweigern, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Ein Anspruch auf Erstattung besteht in diesem Fall nicht.

(3) Das Hausrecht liegt beim Karnevalclub Reseda 1967 e. V. und den von ihm Beauftragten. Bei Verstößen gegen Anweisungen des Veranstalters, gegen diese AGB oder die Hausordnung sowie bei erheblicher Störung der Veranstaltung kann der Veranstalter Personen ohne Erstattung des Eintrittspreises der Veranstaltung verweisen. Gleiches gilt bei sichtbarer erheblicher Alkoholisierung oder Gefährdung anderer.

10 Garderobe

Die Nutzung der Garderobe und das Mitbringen von Wertgegenständen erfolgen auf eigene Verantwortung. Der Veranstalter übernimmt für abgegebene oder abgelegte Gegenstände keine Haftung, es sei denn, ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last (siehe § 12).

11 Foto- und Videoaufnahmen (Datenschutzhinweis)

(1) Bei Veranstaltungen des Veranstalters werden Foto- und Videoaufnahmen angefertigt. Personen im Publikum können darauf zu sehen sein. Die Aufnahmen werden zur Vereinsöffentlichkeitsarbeit verwendet, z. B. auf der Vereinswebseite, in sozialen Medien, in Print-Erzeugnissen und in der Vereinschronik. Rechtsgrundlage ist das berechtigte Interesse des Veranstalters an der Dokumentation und Darstellung der Veranstaltung (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).

(2) Wer nicht abgebildet werden möchte, kann der Verwendung von Aufnahmen, auf denen er erkennbar ist, jederzeit widersprechen (E-Mail an info@kcr1967.com). Der Veranstalter wird die Aufnahme dann entfernen bzw. nicht mehr verwenden, soweit ihm dies möglich ist. Am Veranstaltungsort weisen Hinweisschilder auf die Aufnahmen hin.

(3) Ergänzend gilt die Datenschutzerklärung des Veranstalters unter https://kcr1967.com/impressum-datenschutz/ .

(4) Private Foto- und Videoaufnahmen sind für den persönlichen Gebrauch gestattet. Eine gewerbliche Nutzung sowie eine Veröffentlichung von Aufnahmen anderer Personen ohne deren Einwilligung ist untersagt.

12 Haftung

(1) Der Veranstalter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(3) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aus einer übernommenen Garantie bleibt unberührt.

(4) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitglieder, ehrenamtlich Tätigen und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.

13 Datenschutz

(1) Personenbezogene Daten des Käufers werden ausschließlich zur Abwicklung des Vertrags (Bestellung, Zahlung, Bereitstellung der Eintrittsberechtigung, Einlasskontrolle, Kommunikation) verarbeitet (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).

(2) Für die Einlasskontrolle werden die Bestelldaten in eine Einlassliste übernommen. Diese enthält nur die zur Kontrolle erforderlichen Angaben (Name des Bestellers, Bestellnummer, Personenzahl, Sitzplätze, Preiskategorie). Sie wird nur den mit der Einlasskontrolle beauftragten Personen zugänglich gemacht und nach der Veranstaltung vernichtet bzw. gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten (z. B. für Buchungsbelege) entgegenstehen.

(3) Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung unter https://kcr1967.com/impressum-datenschutz/ .

14 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates entzogen werden, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

(2) Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Erfurt.

(3) Der Veranstalter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.

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